AGB Drucken

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der TEAM MC Personalentwicklung (im Folgenden „Veranstalter“) und einer Privatperson (im Folgenden „Teilnehmer“) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben.

 

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Schulung kann nur über das Internet oder auf dem Postweg schriftlich erfolgen. Diese muss 3 Tage vor Beginn der Schulung bei dem Veranstalter eingegangen sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei dem Veranstalter berücksichtigt. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Vertragspartner ist der angemeldete Teilnehmer. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe – spätestens bis 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – kann die Teilnahmeberechtigung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

Die Schulungsgebühren werden eine Woche vor Schulungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb einer Woche vor Schulungsbeginn werden die Gebühren sofort, spätestens am 1. Tag der Schulung fällig. Die Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Ausgeteilte Schulungsunterlagen werden nicht gesondert berechnet.
Bei Abbruch einer Schulung ist die gesamte Gebühr fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung nicht oder teilweise nicht wahrgenommener Schulungen besteht nicht.

 

§ 3 Ausschlussrecht

Sofern die Zahlung gemäß § 2 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer von der Schulung auszuschließen.

 

§ 4 Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung

Die Schulung des Veranstalters findet bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl sicher statt. Die Mindestteilnehmerzahl wird gesondert bei Bekanntgabe des jeweiligen Schulungsangebots angegeben.

 

§ 5 Rücktrittsvorbehalt des Veranstalters

Sollte die Mindestteilnehmerzahl (s. § 4) nicht erreicht oder aufgrund kurzzeitigen Ausfalls eines Dozenten die Durchführung der Schulung unmöglich sein, behält sich der Veranstalter vor, die Schulung abzusagen und/oder auf einen neuen Termin zu verschieben. Der Veranstalter unterrichtet den Teilnehmer hierüber unverzüglich. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

 

§ 6 Stornierung der Anmeldung

Jede Stornierung seitens des Teilnehmers hat unter Wahrung der Schriftform (§ 126 BGB) gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung seitens des Teilnehmers ist nur bis spätestens eine Woche vor Schulungsbeginn möglich. Bei Stornierung einer Anmeldung innerhalb einer Woche vor Schulungsbeginn werden 50 % der Gebühr fällig. Maßgebend für die Bestimmung des Zeitpunktes der Stornierungserklärung ist der Eingang bei dem Veranstalter. Teilnehmer, die nach Schulungsbeginn absagen, nicht oder zeitweise nicht zur Schulung erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

Die gezahlte Seminargebühr kann bei ausdrücklicher Erklärung des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter in allen Fällen der Stornierung in voller Höhe für ein anderes Schulungsangebot gutgeschrieben werden.

 

§ 7 Haftung

Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen, ist ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Urheberrecht

Die in der Schulung verwendeten und ausgeteilten Arbeitsunterlagen des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Dozenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

 

§ 9 Teilnahmebescheinigung

Nach kompletter erfolgreicher Absolvierung einer Schulung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat.